Bei gesetzlich Versicherten ist die systematische Parodontitisbehandlung eine Leistung der Krankenkasse, sofern der Befund die Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören das Aufklärungs- und Therapiegespräch, die Unterweisung in die Mundhygiene, die Reinigung der Wurzeloberflächen und die anschließende Befundevaluation.
Auch die Nachsorge ist eingeschlossen: Die UPT läuft über einen Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten Sitzung, wobei sich die Anzahl der Termine nach dem festgestellten Schweregrad richtet – bei Grad A bis zu zwei, bei Grad B bis zu vier und bei Grad C bis zu sechs Sitzungen. Ist es zahnmedizinisch angezeigt, kann die Nachsorge darüber hinaus verlängert werden.
Aufgrund unseres Tätigkeitsschwerpunkts setzen wir über das vorgegebene Konzept hinaus weitere diagnostische Maßnahmen und ergänzende Therapieschritte ein. Diese sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs und werden privat berechnet. Für eine Parodontitisbehandlung ist dafür mit einem Betrag von bis zu 250 Euro zu rechnen. Wie hoch er tatsächlich ausfällt, hängt vom Befund und von der Anzahl der betroffenen Zähne ab.
Vor Behandlungsbeginn stellen wir einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse und besprechen die ergänzenden Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten mit Ihnen, sodass Sie in Ruhe entscheiden können. Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif.